Wenn ich mich selbst der Gefahr ausgebe, eine Einstweilige Verfügung zu kassieren, dann habe ich auch selbst die Macht, dagegen vorzugehen und mich zu widersetzen. Wenn aber unser Provider eine Einstweilige Verfügung kassiert (bzw. absurderweise das Rechenzentrum), wie am Freitag geschehen, dann sind mir leider die Hände gebunden.

Ich musste deshalb heute die Filme „Anrufen und verlieren I“ (und sicherheitshalber auch „Anrufen und verlieren II“) vom Server löschen – die Alternative wäre gewesen, dass die gesamte Seite weiter dauerhaft offline geblieben wäre. Damit wäre auch ein Erscheinen von Folge 38 (voraussichtlich am Sonntag) fraglich geworden. Niemandem ist damit gedient.

Besonders absurd ist, dass der Film selbst noch nicht einmal auf dem Server des besagten Providers lag. Ich habe deshalb dem Rechenzentrum empfohlen, auf jeden Fall juristisch dagegen vorzugehen. Die Einstweilige Verfügung ist mit der heißen Nadel gestrickt und leicht anzufechten.

Für die Firma Mass Response, die in den vergangenen 14 Tagen einen juristischen Amoklauf betrieben hat gegen alles, was auch nur indirekt die böse Unterstellung verbreitete, in den Call-In-Shows „Anrufen und gewinnen“ und „Swissquiz“ könne es nicht mit rechten Dingen zugehen, ist dies zweifelsohne ein Etappensieg. Aber selbstverständlich wird die Aufklärung unsererseits und der Kampf gegen diese unverschämten Abzockmethoden weitergehen – denn wenn die Macher dieser dubiosen Shows glauben, sie könnten ihre Kritiker dauerhaft mundtot machen, dann haben sie sich gewaltig geirrt. Und das gerichtliche Fegefeuer zeigt ja, wie sehr wir Mass Response bereits auf die Füße getreten haben.

Dies ist ein Schachspiel. Mass Response hat einen unserer Bauern geschlagen. Aber den muss man manchmal opfern, um den König schachmatt zu setzen.

geschrieben am 19.12.2009 um 16:45 von Fernsehkritiker ·   108 Kommentare Kommentar hinterlassen

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