Das Online-Magazin Fernsehkritik-TV hat in seinem Rechtsstreit gegen den Call-In-Produzenten Primavera einen Rückschlag erlitten. Das Urteil des Landgerichts München, welches eine Einstweilige Verfügung im Januar seitens Primavera noch zurückgewiesen hatte, wurde vom Oberlandesgericht München teilweise abgeändert. Das Aktenzeichen des Urteils lautet Az 18 W 688/10.

Im Gegensatz zum Landgericht ist das Oberlandesgericht München der Meinung, die in Fernsehkritik-TV veröffentlichen Recherchen seien nicht sorgfältig genug gewesen. Zudem hätte eine objektive Berichterstattung so aussehen müssen, dass auch “entlastende Umstände” zugunsten Primavera in der Berichterstattung hätten einfließen müssen. Dazu hätte auch gehört, eine Stellungnahme von Primavera einzuholen – dies sei nicht passiert.

Holger Kreymeier, Produzent und Moderator von Fernsehkritik-TV: “Ich bin schockiert darüber, wie das Oberlandesgericht offenbar Journalismus definiert. Den Vorwurf der mangelnden Recherche weise ich entschieden zurück, denn sowohl ich als auch andere haben in den vergangenen zwei Jahren die angewandten Methoden von Primavera in den Sendungen ‘Swissquiz’ und ‘Anrufen und gewinnen’ immer wieder analysiert, protokolliert und zum Thema gemacht. Aus unserer Sicht waren die Vorwürfe ausreichend begründet. Ich weiß nicht, welche Beweise das Oberlandesgericht hätte noch haben wollen, um zu einem anderen Urteil zu kommen. Dass wir keine Argumente zugunsten von Primavera in unserer Berichterstattung vorgelegt haben, lag schlichtweg daran, dass uns solche Argumente nicht vorlagen. Stellungnahmen von Mass Response und Primavera lagen in der Vergangenheit mehrfach vor und erwiesen sich stets als unbrauchbare, allgemeine Stellungnahmen ohne Informationswert. Fernsehkritik-TV erwägt nun einen Gang vor den Bundesgerichtshof, da das OLG München selbst einräumt, dass eine Tatsachenbehauptung so lange rechtens ist, bevor die Gegenseite nicht die Unwahrheit dessen bewiesen hat. Wir sehen nicht, dass Primavera ausreichend die von uns geäußerten Vorwürfe entkräftet hätte – so wie es ja das Landgericht München bereits festgestellt hatte.”

Jochen Jüngst, Anwalt von Holger Kreymeier und Alsterfilm GmbH: “Das OLG München untersagt die Verbreitung des streitgegenständlichen Films im wesentlichen wegen angeblich fehlender eigener Recherche und der Nichteinholung einer Stellungnahme bei Primavera. Andererseits hält das OLG die Erklärungen von Primavera zum Themenkomplex “Vertauschen von Umschlägen” für “wenig plausibel”. Hierzu hatten die Moderatoren von Primavera eidesstattlich versichert, die Vertauschung von Umschlägen sei wegen einer notwendigen nachträglichen Prüfung der Lösungen erforderlich gewesen. Wenn schon die Erklärungen von Primavera während eines Gerichtsverfahrens wenig plausibel sind, was hätten dann eine eigene Recherche bzw. eine außergerichtliche Stellungnahme von Primavera für erhellende Informationen ans Tageslicht bringen können? Zum Themenkomplex “Scheinanrufer” wird in der Entscheidung lediglich ausgeführt, dass die Videoausschnitte die Behauptung von Primavera, Anrufer würden immer wieder zur Erhöhung von Gewinnchancen unter anderen Namen anrufen, nicht widerlegen konnten. Außer Acht gelassen wurde hier, dass viele dieser Anrufer abstrus falsche Antworten geben und diese Anrufer auch auffällig häufig ins Studio durchgestellt werden.”


geschrieben am 04.05.2010 um 16:32 von Fernsehkritiker ·   83 Kommentare Kommentar hinterlassen

« »